Was ist Drohnenreinigung?
Drohnenreinigung ist die Reinigung von Fassaden, Fenstern, Dächern, Solaranlagen und Werbeanlagen mit einer ferngesteuerten Industriedrohne, die Wasser über eine Schlauchanbindung von einer Bodenstation erhält. Gerüst und Hebebühne entfallen vollständig; gesteuert wird vom Boden aus, in Sichtweite, von zertifizierten Fernpiloten.
So funktioniert Drohnenreinigung.
Das System besteht aus drei Teilen, die während des gesamten Einsatzes physisch verbunden bleiben — der entscheidende Unterschied zu frei fliegenden Drohnen:
- Bodenstation
- Wasseraufbereitung per Umkehrosmose und Fördertechnik — eine Eigenentwicklung der elbklar GmbH. Umlaufmenge ca. 600 l/h, davon rund 70 % aufbereitet und rückgeführt; Frischwasserbedarf ca. 180 l/h über bauseitigen Anschluss oder mitgeführten Tank.
- Anbindung (Fessel)
- Das Fluggerät ist über Schlauch und Leine physisch an die Bodenstation gebunden — es kann sich nicht selbstständig entfernen. Der Fesselbetrieb ist zugleich Versorgung und Sicherheitsmerkmal.
- Fluggerät
- DJI Matrice 400, industriell gefertigt und CE-konform: 15,8 kg Startmasse, max. 1,7 m Abmessung, Elektroantrieb, Betriebsgeschwindigkeit max. 3 m/s. Reinigung im Niederdruckverfahren, materialabhängig eingestellt und systemseitig begrenzt.
- Steuerung
- Flug ausschließlich in Sichtweite (VLOS), ein Fernpilot je Fluggerät, mit STS-01-Zeugnis und betreiberseitiger Einweisung. Rund um den Arbeitsbereich wird ein Sicherheitsbereich von etwa 20 m eingerichtet.
Die Systemdaten.
Alle Angaben sind Auslegungs- bzw. Systemwerte, keine zugesicherten Eigenschaften. Die tatsächliche Leistung hängt von Verschmutzungsgrad, Fassadenmaterial, Anflugbarkeit, Witterung und behördlichem Betriebsrahmen ab — verbindliche Werte stehen ausschließlich im objektbezogenen Angebot.
- Arbeitshöhe
- bis 40 m Fassade
- Flächenleistung
- 300–1.500 m²/Tag
- Wasser
- vollentsalzt · 0 TDS
- Wasserkreislauf
- ca. 70 % rückgeführt
- Arbeitsdruck
- Niederdruck
- Temperaturfenster
- +5 °C bis +30 °C
- Einsatzsaison
- ca. März–November
Drohne, Gerüst, Hebebühne, Seilzugang — der Vergleich.
Jedes Zugangsverfahren hat seinen Platz. Der Unterschied liegt in Vorlauf, Zusatzkosten und Eingriff ins Objekt:
- Gerüst
- Marktüblich ca. 7–15 €/m² Gerüstfläche zusätzlich zur Reinigung, Auf- und Abbau über Tage, Verankerung an der Fassade. Sinnvoll, wenn ohnehin saniert wird — dann ist die Reinigung übers vorhandene Gerüst meist wirtschaftlicher.
- Hebebühne
- Tagesweise Miete plus Stellfläche; Reichweite und Zugänglichkeit hängen vom Standplatz ab — Innenhöfe, Vorbauten und weiche Untergründe sind schnell die Grenze.
- Seilzugang
- Industriekletterer erreichen fast jeden Punkt, arbeiten aber punktuell und personalintensiv — stark bei Details, teuer in der Fläche.
- Drohne
- Kein Gerüst, keine Bühne, kein Anbau am Objekt: Zusatzkosten für den Zugang entfallen, der Einsatz läuft ohne Rüstzeiten vom Boden. Grenzen: Wetterfenster, Sichtweite, max. 40 m — und für Detailarbeit bleibt die Hand am Seil besser.
Was das in Zahlen bedeutet, zeigt der Gerüst-Rechner auf der Preise-Seite.
Wo die Grenzen des Verfahrens liegen.
- Wetter
- Geflogen wird frostfrei zwischen +5 °C und +30 °C, nicht bei starkem Wind, Regen oder Gewitter — maßgeblich ist die Windmessung vor Ort in Arbeitshöhe. Keine Reinigung auf aufgeheizter, sonnenbeschienener Fläche.
- Chemie
- Standard ist chemiefreie Reinigung mit vollentsalztem Wasser, objektbezogen ergänzt um alkalische Reiniger mit biologisch abbaubaren Tensiden (VO (EG) 648/2004). Saure Reinigung gibt es nicht: Kalk, Zementschleier und Rostfahnen lassen sich verfahrensbedingt nicht entfernen.
- Platz
- Rund um den Arbeitsbereich wird ein Sicherheitsbereich von etwa 20 m abgesperrt und freigehalten. Sperrungen öffentlicher Verkehrsflächen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber vorbereitet — Vorlauf und Kosten sind objektabhängig.
- Objekt
- Kleinstflächen in Handreichweite sind per Hand oder Teleskopstange günstiger; bei denkmalgeschützten Objekten werden Verfahren und Auflagen vorab mit den zuständigen Stellen geklärt.
Reguliert wie ein Luftfahrtbetrieb — weil es einer ist.
Gewerbliche Drohnenreinigung an Gebäuden fällt in die EU-Kategorie „Speziell" (Art. 12 DVO (EU) 2019/947). Das bedeutet: kein Flug ohne Risikobewertung, Handbuch und Genehmigung.
- Risikobewertung
- SORA 2.5 mit Risikoklasse SAIL II — jede Fluggeografie wird mit Sicherheitspuffern (Contingency Volume, Ground Risk Buffer) berechnet.
- Betreiber
- Beim Luftfahrt-Bundesamt registrierter UAS-Betreiber mit eigenem Betriebshandbuch. Betriebsgenehmigung in Vorbereitung — geflogen wird erst mit Erteilung.
- Piloten
- Fernpiloten mit STS-01-Theoriezeugnis, Praxis-Akkreditierung und betreiberseitiger Einweisung; ein Pilot je Fluggerät, Flug nur in Sichtweite.
- Versicherung
- Luftfahrt-Haftpflicht gemäß VO (EG) 785/2004 und Betriebshaftpflicht mit Einschluss von Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Deckungssumme 3 Mio. € — Bestätigung vor Auftragsbeginn.
- Je Einsatz
- Objektbezogene Zustimmungen (Grundstückseigentümer, ggf. § 21h LuftVO, Luftraumkoordination) werden vor jedem Flug eingeholt — das übernehmen wir.